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SEPA-Lastschriftmandat für Jahresgebühr

Die Jahresgebühr ist vom 01.01.2022 an nur noch über ein SEPA-Lastschriftmandat zahlbar.  Die Jahresgebühr wird jährlich am 01.04. von Ihrem Bankkonto abgebucht. Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises verlängert sich ohne Unterbrechung für weitere 12 Monate, solange keine Kündigung erfolgt.

Was müssen Sie tun?

  1. Füllen Sie das SEPA-Formular aus.
  2. Drucken Sie das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat aus und unterschreiben Sie es.
  3. Senden Sie uns das unterschriebene Original-Formular per Post zu oder geben es persönlich in der Stadtbücherei ab.
  4. Für die Buchung der Jahresgebühr über das SEPA-Lastschriftmandat sollte das Formular mindestens 4 Wochen vor Fälligkeit der nächsten Jahresgebühr bei uns eingetroffen sein.
  5. Oder Sie erteilen uns ein Mandat, indem Sie im WebOPAC in Ihrem Leserkonto die Felder Kontoinhaber und IBAN ausfüllen und bestätigen

Sie möchten das SEPA-Lastschriftmandat kündigen?

Eine Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats muss spätestens vier Wochen vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres (31.12) in schriftlicher Form erfolgen. Für eine Kündigung können Sie das Kündigungsschreiben verwenden.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.